Aktuelles 2023

24. November 2023

Verkehrsunfall mit Luchs bei Neuschönau

Erneut kam es zu einem Verkehrsunfall mit einem Luchs. Am 23. November gegen 16.45 Uhr wurde eine subadulte Luchsin von einem Auto erfasst als sie die Nationalparkstraße (FRG 5) bei Neuschönau überqueren wollte.

Der Zusammenstoß mit dem Fahrzeug war für die junge Luchsin sofort tödlich. Durch Fellmustervergleich ließ sich feststellen, dass das Tier eine 2022 geborene Tochter der Luchsin "Nerea" war. Deren Revier liegt zwischen Neuschönau, Rachel und Spiegelau.


20. November 2023

Informationsveranstaltung in Nagel i. Fichtelgebirge

Am 16. November fand in Nagel, Landkreis Wunsiedel die nächste Informationsveranstaltung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörden, Naturparke, Unteren Jagdbehörden und Forstbehörden sowie der BaySF statt.

Auch in dieser Veranstaltung stand die die illegale Verfolgung von Luchsen im Fokus. Leider hat auch das Fichtelgebirge schon einen Fall von illegaler Luchstötung verzeichnen müssen, obwohl nur wenige Luchse dort leben.

Im Jahr 2020 wurde dort der Luchs "Ivan" erschossen. Der Jäger, der sich für diese Straftat selbst angezeigt hat, gab an, Ivan für ein Wildschwein gehalten zu haben. Er musste einen Geldbetrag von 1.500,- EUR bezahlen und behielt seine Jagderlaubnis.


14. November 2023

Luchs auf der B11 bei Grafling überfahren

Am 14. November wurde gegen 5.45 Uhr auf der B11 nördlich von Grafling ein ca. 2,5-jähriges Luchsmännchen überfahren. Es wollte offensichtlich die Bundesstraße in Höhe Hochbühl überqueren als es von einem Kleintransporter erfasst wurde. Die Kollision mit dem Fahrzeug war für den Luchs sofort tödlich.

Die Bundesstraße B11 zwischen Grafling und Ruhmannsfelden im Landkreis Deggendorf durchschneidet einen großen Waldkorridor im vorderen Bayerischen Wald. Die ausgedehnten Wälder dort dienen Luchsen nicht nur als Dauerlebensraum, sondern sind auch Zugachse für junge abwandernde Tiere.

Bereits im Jahr 2007 wurde deshalb bei den ersten Ausbaumaßnahmen der B11 von der Naturschutzbehörde eine Grünbrücke gefordert. Sie hätte auch anderen Wildtieren ein gefahrloses Überqueren der Bundesstraße ermöglicht. Das Straßenbauamt wollte jedoch nicht darauf eingehen, obwohl das Tötungsrisiko für Luchse durch den Ausbau erheblich gestiegen ist.

Erst im Jahr 2020 wurde fast an der gleichen Stelle wie jetzt, ein Luchs angefahren. Er lief noch humpelnd weg, aber die zugefügten Verletzungen führen meist früher oder später zum Tod des Luchses.


24. Oktober 2023

Informationsveranstaltung in Fürsteneck

Am 20. Oktober fand in Fürsteneck, Landkreis Freyung-Grafenau eine weitere Informationsveranstaltung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörden, Naturparke, Unteren Jagdbehörden und Forstbehörden sowie der BaySF statt.

Die Veranstaltung widmete sich den Problemen und Herausforderungen im Schutz und Erhalt des Luchses in Bayern. Im Fokus stand die illegale Verfolgung von Luchsen im Bayerischen Wald.

Es zeigte sich, dass über das Ausmaß illegaler Luchstötungen umfassender informiert werden muss. Schließlich sind die bekannt gewordenen Fälle der letzten Jahre nur die Spitze des Eisbergs, die Indizien aber eindeutig: eine geringe Überlebensrate aller Luchse und eine schnelle Aufeinanderfolge von reviertreuen erwachsenen Tieren im selben Gebiet.


8. September 2023

Monitoringberichte zur Bayerisch-Böhmisch-Österreichischen Luchspopulation

Die im Rahmen des 3Lynx-Projekts erarbeiteten Berichte zu den Ergebnissen des grenzüberschreitenden Luchsmonitorings des Zeitraums 2017-2020 sind veröffentlicht und aktualisiert worden.

Die Aktualisierungen für die Luchsjahre 2017 und 2018 waren nötig geworden, um nachträglich erhaltene Luchsdaten auch noch berücksichtigen zu können. Die Datenanalysen über drei Länder hinweg sind regelmäßig umfangreich, da mehrere Hundert Luchsbilder korrekt identifiziert und zugeordnet werden müssen. Dies erfordert einen intensiven Austausch mit den Kollegen und Kolleginnen in Tschechien und Österreich. So konnten die Ergebnisse für das Luchsjahr 2019 (Zeitraum 1.5.2019 bis 30.4.2020) auch erst jetzt fertiggestellt werden.

Die überwachte Fläche in Bayern, Tschechien und Österreich darf allerdings als einmalig in Europa bezeichnet werden: Insgesamt wurden rd. 13.000 Quadratkilometer mit Fotofallen bestückt. Auf rd. 9.000 Quadratkilometern konnte die permanente oder sporadische Anwesenheit des Luchses nachgewiesen werden.

Gleichwohl ist die Anzahl der nachgewiesenen reproduzierenden Weibchen mit 32-34 Tieren noch sehr gering. Die Population ist noch weit von einer langfristigen Überlebensfähigkeit entfernt und ist mit zwei schwerwiegenden Gefährdungsursachen konfrontiert: in erster Linie die illegale Verfolgung der Luchse, zunehmend aber auch der Tod durch Straßenverkehr.

Die Projektberichte sind auf der 3Lynx-Website oder auch hier unter InfoMaterial > Projektberichte herunterzuladen.


17. August 2023

Junges Luchsmännchen im Steinwald wiederfreigelassen

Das junge Luchsmännchen, das im Juli 2022 bei Zwiesel im Landreis Regen verwaist aufgegriffen wurde, ist jetzt im Steinwald wiederfreigelassen worden.

Der jetzt halbwüchsige (subadulte) Luchs mit Namen "Mikesch" soll zur Bestandsstützung im Steinwald beitragen und dort außerdem frisches Blut hineinbringen.

Derzeit leben im Steinwald und Fichtelgebirge vier erwachsene Tiere: drei Weibchen und ein Männchen. Nachdem der aus dem Harz zugewanderte Luchskuder Ivan im Jahr 2020 von einem Jäger erschossen wurde, war nur noch ein Männchen, genannt Finn und Sohn von Ivan, als Fortpflanzungspartner übriggeblieben. Finn ist jedoch mit zwei der drei Weibchen eng verwandt. Sie sind seine Mutter bzw. seine Schwester. Mikesch soll als neues Männchen nun weitere Bruder-Schwester bzw. Mutter-Sohn-Verpaarungen verhindern.
Ob er sein Leben in der freien Wildbahn meistert, wird sich zeigen. Er trägt ein Senderhalsband, das eine fast lückenlose Überwachung ermöglicht.

Nach § 45 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz ist die Wiederfreilassung von hilflos, krank oder verletzt aufgegriffenen Luchsen (oder anderen streng geschützten Tierarten) gesetzliche Pflicht: Sie müssen unverzüglich freigelassen werden, sobald sie in der Lage sind sich selbständig zu erhalten.

Es ist erfreulich, dass sich die lokale Jägerschaft der BJV-Kreisgruppe Tirschenreuth für die Wiederfreilassung des jungen Luchskuders im Steinwald ausgesprochen hat. Sie kommt damit in vorbildlicher Weise ihrer Hegeverpflichtung gegenüber dem Luchs nach, welcher als so genannter "Doppelrechtler" sowohl dem Naturschutzgesetz als auch dem Jagdgesetz unterliegt (als jagdbare, aber ganzjährig geschonte Tierart). Zudem untermauert sie damit erneut das Selbstverständnis des Jagdverbandes als Naturschutzverband. 


26. Juli 2023

Deutsch-tschechisches Treffen zur Prävention von illegaler Luchsverfolgung

Am 26. Juli fand in Bayerisch-Eisenstein der zweite deutsch-tschechische Workshop im Rahmen des laufenden vom Bundesumweltministerium geförderten Projekts statt. Das Projekt dient der Entwicklung und Umsetzung eines Aktionsplans zur Bekämpfung der illegalen Verfolgung von Luchsen im Bayerisch-Böhmischen Raum.

Die Veranstaltung widmete sich den Möglichkeiten der Prävention solcher Straftaten. Die tschechische Projektpartnerin, die Naturschutzorganisation Hnuti Duha, stellte ihren Ansatz der 'Lynx Patrols' vor. Er umfasst den Aufbau und die Organisation eines Netzwerks an Freiwilligen, die u.a. im tschechischen Böhmerwald das Luchsmonitoring unterstützen und verdächtige Aktivitäten im Zusammenhang mit potentieller illegaler Verfolgung von Luchsen dokumentieren.
  
Es wurde deutlich, dass Polizei und Staatsanwaltschaft bei der Aufdeckung solcher Straftaten - oder ihrer Planung - auf relevante Informationen aus der Bevölkerung angewiesen sind. Jeder Verdachtsfall sollte gemeldet werden!
Die Ermittlungsbehörden sind bei Vorliegen eines Straftatverdachts gemäß Strafprozessordnung (§ 163) verpflichtet, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zur Beweissicherung zu treffen.


10. Juli 2023

Verletzter kleiner Luchs im Steinwald aufgegriffen

Am Sonntag, den 9. Juli, ist bei Pullenreuth ein ca. 6-7 Wochen junger Luchs in der Garage eines Gehöfts gefunden worden. Ausgehungert und übersäht mit Verletzungen wird er mittlerweile tierärztlich behandelt.

Woher die Verletzungen stammen, ist noch nicht geklärt. Möglicherweise von Bissen eines Hundes oder eines anderen Tiers. Eine solche Auseinandersetzung könnte dazu geführt haben, dass der kleine Luchs den Kontakt zu seiner Mutter verloren hat.

Der behandelnde Tierarzt hat sich bereit erklärt, das junge Tier weiter zu pflegen bis es transportfähig ist und in eine spezialisierte Wildtier-Auffangstation nach Niedersachsen gebracht werden kann.


28. März 2023

Luchs auf der B85 zwischen Cham und Viechtach überfahren

Am späten Abend des 27. März wurde ein junger Luchs auf der Bundesstraße B85 im Gemeindegebiet Prackenbach überfahren. Der Autofahrer meldete den Unfall sofort der Polizei und blieb vorbildlich vor Ort bis die Polizeistreife eintraf. Der rd. 10 Monate alte Luchs war wahrscheinlich nicht sofort tot, starb aber innerhalb weniger Minuten am Straßenrand.

Wie bei Verkehrsunfällen mittlerweile üblich, wurde das Tier am nächsten Tag in einer Tierarztpraxis geröntgt, um die Verletzungen am Tierkörper nachvollziehen zu können und mit dem Unfallgeschehen in Einklang zu bringen. Eine radiologische Untersuchung kann auch dazu dienen, eventuelle alte Verletzungen (wie z.B. Beschuss mit Schrot) sichtbar zu machen.

Luchse unterliegen nicht nur dem Bundesnaturschutzgesetz, sondern auch dem Jagdgesetz. Bei toten Luchsen führt das sog. Aneignungsrecht des Jagdpächters dazu, dass ihm das Tier übergeben werden muss - sofern es nicht illegal getötet wurde. Außer den Röngtenaufnahmen und einer äußerlichen Inaugenscheinnahme ist deshalb eine weitere profunde wissenschaftliche Untersuchung des Tieres, z.B. zum Gesundheitszustand oder zur Morphologie/Anatomie, nicht möglich!


17. Februar 2023

Deutsch-tschechische Abstimmung geht in die nächste Runde

Am 17. Februar trafen sich tschechische und deutsche Fachleute in Bayerisch-Eisenstein, um Möglichkeiten zu diskutieren, wie der illegalen Verfolgung von Luchsen oder anderen streng geschützten Tierarten beizukommen ist.

Es wurde erneut klar, dass eine gute fachliche Zusammenarbeit von Naturschutzverbänden, -behörden, Polizei und Staatsanwaltschaft ein wichtiger erster Schritt zur Aufdeckung und Bekämpfung dieser Straftaten ist.

Die Prager Kolleginnen und Kollegen kooperieren seit vielen Jahren mit den Strafermittlungsbehörden. Gemeinsam gelang ihnen die Aufdeckung eines spektakulären Falls von massenhafter Wilderei von Luchsen und anderen geschützten Tierarten (In "Operation Hunter - a peek behind the scenes" in englischer Übersetzung nachzulesen).

Möglicherweise hängt der leicht positive Trend in der bayerisch-böhmischen Luchspopulation eben auch von solchen Aktionen ab: Sie zeigen den Wilderern, dass sie sich nicht weiterhin darauf verlassen können, unentdeckt zu bleiben.


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