Wildtiere sind vor dem Gesetz "herrenlos", sie gehören grundsätzlich niemandem. Der Revierpächter hat jedoch das Aneignungsrecht, wenn die Tiere tot sind (durch Jagd, Verkehr etc.). Zur Akzeptanzförderung wird dem Revierpächter seit 1998 jedoch für nachweislich vom Luchs erbeutete Huftiere (i.d.R. Reh, Rothirsch) die so genannte Meldeprämie ausgezahlt.
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Diese vom Bayerischen Jagdverband in Zusammenarbeit mit der Gothaer Versicherung entworfene Regelung sieht vor, dass Prämien
für totes Reh-, Rot- und Muffelwild (jeweils 50, 100 und 66 Euro) aus-gezahlt werden, wenn ein Mitglied des Netzwerks Große Beutegreifer (ehem. Luchsberater) den Luchs als Verursacher bestätigt. |
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Der Riss muss dabei am Fundort begutachtet werden und auch dort verbleiben, so dass eine weitere Nutzung durch den Luchs möglich ist.
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Wildtierrisse |
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Seit Beginn dieser Regelung im Jahr 1998 haben die bestätigten Rissmeldungen zunächst zugenommen, wobei zwei Dinge zu beachten sind:
Erstens haben die verschiedenen Schulungen die Begutachtungspraxis auf ganz Nordostbayern ausgedehnt, und zweitens hat die Nachsuche im Rahmen der Radiotelemetrie mehr Risse zutage gefördert als normalerweise zufällig gefunden werden.
Die Anzahl der gemeldeten Risse liegt im Schnitt bei 50 Stück pro Jahr.
Im Durchschnitt wurden bisher rund 2.500 EUR pro Jahr für gemeldete und bestätigte Luchsrisse ausbezahlt.
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