Wildtiere sind vor dem Gesetz "herrenlos", sie gehören
also grundsätzlich niemandem. Ein Jagdpächter hat jedoch das Aneignungsrecht, wenn die Tiere tot sind (durch Jagd, Verkehr etc.).
Zur Akzeptanzförderung wird einem Jagdpächter seit 1998 jedoch für nachweislich vom Luchs erbeutete Huftiere (i.d.R. Reh, Rothirsch) die so genannte Meldeprämie ausgezahlt.
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Diese vom Bayerischen Jagdverband in Zusammenarbeit mit der Gothaer Versicherung entworfene Regelung sieht vor, dass
Meldeprämien
für totes Reh-, Rot- und Muffelwild (jeweils 50, 100 und 66 Euro) ausbezahlt
werden, wenn ein Mitglied des Netzwerks Große Beutegreifer
(ehem. Luchsberater) den Luchs als Verursacher bestätigt. |
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Der Riss muss dabei am Fundort begutachtet werden und auch dort verbleiben, so dass eine weitere Nutzung durch den Luchs möglich ist.
Neuerdings regelt der BJV die Auszahlung der Meldeprämie
wieder über eigene BJV-Luchsberater. Sie sind vom BJV selbst
geschult und haben zum Teil auch eine Ausbildung im Netzwerk
Große Beutegreifer.
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Wildtierrisse |
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Die Anzahl der gemeldeten Risse
lag im Schnitt bei 50 Stück pro Jahr.
Im Durchschnitt wurden bisher rund 2.500 EUR pro Jahr für gemeldete und bestätigte Luchsrisse
durch die Gothaer Versicherung ausbezahlt.
Für
aktuelle Zahlen wenden Sie sich bitte an den Bayerischen
Jagdverband.
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