Ist der Luchs in Zeiten knapper Haushaltskassen nicht ein entbehr-licher Luxus? Gibt es denn nichts Wichtigeres zu tun als sich um eine große Katze zu kümmern, die welt-weit nicht einmal vom Aussterben bedroht ist? Diese Fragen mögen sich so manche stellen.
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Der Luchs im Recht |
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Neben seinem festen Platz im Ökosystem und einer ethischen Verpflichtung zum Schutz unserer Mitgeschöpfe sind wir jedoch auch durch diverse nationale und internationale Gesetze und Verordnungen dazu angehalten, dem Luchs dauerhaft einen Platz in Deutschland zu gewähren.
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Deutschland
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Auf Grund der EU-Vorgaben ist der Luchs nach dem Bundesnaturschutz-gesetz besonders und streng geschützt. Gleichzeitig unterliegt er dem Jagdrecht, wobei aufgrund der Schutzvorgaben keine Jagdzeiten festgesetzt sind.
Zum anderen greifen für ihn auch naturschutzrechtliche Bestimmungen, was den Handel, den Verkehr und die Vermarktung von Luchsen und seinen Teilen anbelangt. Der Bund gibt nur das Rahmengesetz vor, der Vollzug durch Ländergesetze und Ausführungsverordnungen obliegt den einzelnen Bundesländern.
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Europa
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In Folge der europaweiten Gefährdungssituation wurde die Art in die Anhänge II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) der EU (92/43/EWG) aufgenommen. Die Mitgliedsstaaten sind somit verpflichtet, für die Erhaltung des Luchses besondere Schutzgebiete (FFH-Gebiete) auszuweisen.
Zudem ist der Luchs streng zu schützen. Die EU hat mittlerweile Empfehlungen in Form eines Aktionplanes und einer alpenweiten Schutzstrategie für den Luchs vorgelegt.
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Weltweit
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Im CITES-Abkommen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora bzw. Washingtoner Artenschutzabkommen) ist auch der Luchs gelistet. Jede Aus- und Einfuhr von lebenden Exemplaren oder deren Teile und Erzeugnisse sind anzeige- und genehmigungspflichtig. |